WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung)
Die Verwaltung fordert Kompetenz und Engagement und vor allem eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit mit den Eigentümern.
Bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümer- gemeinschaft (WEG) berücksichtigen wir:
- Wohnungseigentumsgesetz nach § 27 Abs. 1 und 2 zur sachgerechten und ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums
- Teilungserklärung(en) des Objektes
- Verwaltervertrag
- Gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
Profitieren Sie von unserer fachlichen Kompetenz für eine komplette kaufmännische und technische Objektbetreuung.
Verwaltung
- Telefonische, schriftliche und persönliche Korrespondenz mit Eigentümern, Ämtern, Handwerkern, Versorgungs-/ Dienstleistungsunternehmen
- Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Durchsetzung und Überwachung der Versammlungsbeschlüsse
- Erstellung des Versammlungsprotokolls sowie Führung der Beschlusssammlung
- Abschluss notwendiger Verträge, Versicherungen etc.
- Überprüfung und Optimierung von Dienstleistungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
- Durchsetzung der Hausordnung und regelmäßige Objektkontrolle
Finanzen
- Vorlage eines Wirtschaftsplanes
- Erstellung von Jahresabrechnungen
- Nebenkostenabrechnung für den Mieter
- Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung
- Einrichtung von treuhänderisch geführten Giro- und Rücklagenkonten
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder
- Überwachung der Hausgeldeingänge, Mahnwesen, Inkasso
Technische Objektbetreuung
- Veranlassen der notwendigen Instandhaltung und Wartungsarbeiten sowie die Kontrolle der Durchführung (z.B. Klingelanlage, Aufzug, Heizung)
- Schadensaufnahme, -besichtigung und -beurteilung
- Einholung von Angeboten, Abstimmung mit dem Eigentümer
- Überwachung der Ausführung
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
- Sicherstellung der Energieversorgung
- Beratung bei Renovierungen, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Umsetzung gesetzlicher Vorgaben