WEG-Verwaltung (Wohnungseigentumsverwaltung)

Die Verwaltung fordert Kompetenz und Engagement und vor allem eine vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit mit den Eigentümern.

Bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümer- gemeinschaft (WEG) berücksichtigen wir:

  • Wohnungseigentumsgesetz nach § 27 Abs. 1 und 2 zur sachgerechten und ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftlichen Eigentums
  • Teilungserklärung(en) des Objektes
  • Verwaltervertrag
  • Gefasste Beschlüsse der Eigentümerversammlungen

Profitieren Sie von unserer fachlichen Kompetenz für eine komplette kaufmännische und technische Objektbetreuung.

Verwaltung

  1. Telefonische, schriftliche und persönliche Korrespondenz mit Eigentümern, Ämtern, Handwerkern, Versorgungs-/ Dienstleistungsunternehmen
  2. Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  3. Durchsetzung und Überwachung der Versammlungsbeschlüsse
  4. Erstellung des Versammlungsprotokolls sowie Führung der Beschlusssammlung
  5. Abschluss notwendiger Verträge, Versicherungen etc.
  6. Überprüfung und Optimierung von Dienstleistungs-, Wartungs- und Versicherungsverträgen
  7. Durchsetzung der Hausordnung und regelmäßige Objektkontrolle

Finanzen

  1. Vorlage eines Wirtschaftsplanes
  2. Erstellung von Jahresabrechnungen
  3. Nebenkostenabrechnung für den Mieter
  4. Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung
  5. Einrichtung von treuhänderisch geführten Giro- und Rücklagenkonten
  6. Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  7. Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  8. Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder
  9. Überwachung der Hausgeldeingänge, Mahnwesen, Inkasso

Technische Objektbetreuung

  1. Veranlassen der notwendigen Instandhaltung und Wartungsarbeiten sowie die  Kontrolle der Durchführung (z.B. Klingelanlage, Aufzug, Heizung)
  2. Schadensaufnahme, -besichtigung und -beurteilung
  3. Einholung von Angeboten, Abstimmung mit dem Eigentümer
  4. Überwachung der Ausführung
  5. Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  6. Sicherstellung der Energieversorgung
  7. Beratung bei Renovierungen, Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  8. Umsetzung gesetzlicher Vorgaben